Kooperation

Mein Kooperationspartner in Deutschland:

Rechtsanwälte Dr. Herzog

Kooperation allgemein:

Größere Projekte lassen sich heutzutage meist nur noch in Kooperation verschiedenster Professionisten bewältigen. Dies gilt auch für juristische Vorhaben:

Sie wollen z.B. ein Unternehmen gründen oder Vermögen in eine Privatstiftung einbringen, so wird die bloße Vertragserrichtung nicht genügen. Ein solcher Vorgang muß auch aus steuerlichen Gesichtspunkten betrachtet werden. Im Falle des Erwerbs von Unternehmensanteilen wird es z.B. notwendig sein, die Bonität des Unternehmens durch einen Wirtschaftstreuhänder prüfen zu lassen. Selbst kleine Kauf-, Schenkungs- oder Mietverträge können bereits erhebliche steuerliche Folgen nach sich ziehen. 

Ich bin gerne bereit, Steuerberater und allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Buchsachverständige / Wirtschaftstreuhänder, welche ebenfalls zu meinen Klienten zählen, beizuziehen. So können im Teamwork Ihre Interessen noch besser gewahrt werden.